Anspruch auf Rückvergütungen aus den Aus- und Weiterbildungsbeiträgen haben ausschliesslich Arbeitnehmende, die dem GAV im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe angeschlossen sind und entsprechend Aus- und Weiterbildungsbeiträge entrichten.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre:

Broschüre «Rückvergütung Aus- und Weiterbildungsbeiträge GAV Gebäudehülle»

Antragssteller
Adresse Kursteilnehmer/in
Adresse Arbeitgeber
Betrieb ist dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe unterstellt
Angaben zum Kurs
Zwei Jahre rückwirkend
Exklusive: Prüfungsgebühren, MwSt., Reise- und Verpflegungskosten
Nötige Unterlagen

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