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Anspruch auf Rückvergütungen aus den Aus- und Weiterbildungsbeiträgen haben ausschliesslich Arbeitnehmende, die dem GAV im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe angeschlossen sind und entsprechend Aus- und Weiterbildungsbeiträge entrichten.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre:
Broschüre «Rückvergütung Aus- und Weiterbildungsbeiträge GAV Gebäudehülle»