Der GAV (Gesamtarbeitsvertrag) Gebäudehülle ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Gebäudehüllenbranche, der die Arbeitsbedingungen und die Löhne regelt.
Ziel & Zweck GAV Gebäudehülle
Auszug GAV 2024-2027 - Art 2. Vertragsziel & Vertragszweck
- fortschrittliche Arbeitsverhältnisse festlegen & Ansehen des Berufsstandes heben
- Vertragsinhalt gemeinsam verwirklichen
- die Friedensordnung gewährleisten
- dien Meinungsdifferenzen und Zielkonflikte im Sinne des GAV beilegen
- die Aus- und Weiterbildung fördern und gestalten
- sich für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz einsetzen
- die soziale, berufliche, wirtschaftliche und umweltschonende Entwicklung der Branche fördern
- sich für die Verbesserung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit einsetzen
- alle Massnahmen gegen Schwarz- und Schattenarbeit unterstützen und solche auch anzeigen können
- über branchenbezogene Technologie-, Wirtschafts- und Berufsfrage den Gedanken- und Erfahrungsaustausch pflegen
- jede Form von Arbeitsübertragungen, die mit berufs- und branchenschädigenden Auswüchsen verbunden sind, bekämpfen
Nachstehend finden Sie einige nützliche Adressen
Um Kontaktinformationen zum GAV Gebäudehülle zu erhalten, können Sie sich an die zuständige Gewerkschaft oder den Arbeitgebervertreter wenden.
Hier sind einige Kontakte, die Ihnen helfen können:
Paritätische Landeskommission - Gebäudehüllebranche
Die Paritätische Landeskommission (PLK) ist eine gemeinsame Kommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Schweizer Gebäudehüllenbranche.
Die PLK ist für die Verwaltung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe verantwortlich.
Sekretariat
Paritätische Landeskommission (PLK)
im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe
Postfach
8021 Zürich
T 044 295 30 75
info@plk-gebaeudehuelle.ch
www.plk-gebaeudehuelle.ch
Inkassostelle
PLK im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe
Postfach
8021 Zürich
T 044 295 30 64
Die PLK kann Fragen zum GAV im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe beantworten und Ihnen weitere Informationen zu Arbeitsbedingungen, Löhnen und anderen Aspekten der Beschäftigung in dieser Branche zur Verfügung stellen.
Gebäudehülle Schweiz
Verband Schweizer Gebäudehüllen-Unternehmungen
Lindenstrasse 4
9240 Uzwil SG
T 071 955 70 30
Stiftung VRM Gebäudehülle
Das Vorruhestandsmodell im Gebäudehüllengewerbe
Oberwiesenstrasse 2
8304 Wallisellen
T 044 244 41 50
gebaeudehuelle@vrmservices.ch
www.vrmservice.ch
Spida
Sozialversicherungen
Bergstrasse 21
Postfach
8044 Zürich
T 044 265 50 50
www.spida.ch
Sozialpartnerschaften
Gebäudehülle Schweiz setzt sich in der Gebäudehüllen-Branche für sichere und wirtschaftlich ausgewogene Arbeitsbedingungen ein. Der bestehende Gesamtarbeitsvertrag ist ein gemeinsames Werk zwischen den Arbeitnehmerorganisationen Unia und Syna und Gebäudehülle Schweiz. In folgenden Gremien werden die Interessen der Unternehmer und der Verbandsmitglieder vertreten: