Die hiesigen Unternehmen müssen sich ab dem 1. September 2023 an die revidierten Regelungen anpassen. Hier finden Sie weiterführende Informationen dazu:
Übrigens, in der nächsten Ausgabe 09-23 GEBÄUDEHÜLLE erfahren Sie, was für Auswirkungen das neue Datenschutzgesetz auf Bauunternehmen hat.