Anmeldung

Bitte wählen Sie an, ob Sie sich für den Netzwerk Apéro und die Fachtagung oder nur für die Fachtagung ASGS anmelden wollen.

  • Netzwerk Apéro - Mittwoch, 10. September 2025 (fakultativ)
  • Fachtagung - Donnerstag, 11. September 2025
Mitgliedschaft
Haben Sie die Module des MitgliederLeistungsReglementes bereits gebucht?
Wünschen Sie, als KOPAS, ein Anerkennungs-Zertifkat für den KOPAS Sicherheitstag?

Die Fachtagung ASGS kann als KOPAS Sicherheitstag anerkannt werden. Sie haben die Möglichkeit ein Zertifikat für CHF 30.00 zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Kontrolle (z.B. PBK / PLK) das Zertifikat für einen Sicherheitstag nur anerkannt wird, wenn auch ein Zertifikat über einen KOPAS Einführungskurs vorhanden ist.
 

Wünschen Sie ein Zertifikat, um zwei SGAS-Punkte als Fortbildung zu erhalten?

Die Teilnahme an der Fachtagung Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz wird mit zwei SGAS-Punkten gemäss dem Fortbildungsreglement der SGAS anerkannt. Sie haben die Möglichkeit ein Zertifikat für CHF 30.00 zu erhalten.

 

Bilden Sie sich zurzeit am Bildungszentrum Polybau weiter?
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Die Kopie Ihrer Email- oder Faxanmeldung für eine Veranstaltung oder einen Kurs ist keine Teilnahmebestätigung. Diese erhalten Sie vom Veranstalter zum gegebenen Zeitpunkt nach Eingang der Anmeldung. Mit der schriftlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende, die Tagungs- oder Kursgebühr vor Start der Veranstaltung einzuzahlen. Bei vorzeitigem Rücktritt oder Nichtteilnahme wird dem Veranstalter das Recht eingeräumt, eine Annullationsgebühr einzufordern: das heisst bei Rücktritt 14 - 8 Tage zuvor die Hälfte der Tagungskosten, bei Rücktritt 7 Tage oder weniger bzw. Abwesenheit werden die kompletten Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Auf der Veranstaltung werden Film- und Tonaufnahmen sowie Fotos gemacht, mit deren auch späteren Verwendung Sie sich durch den Besuch der Veranstaltung einverstanden erklären.

Die Verletzung von kartellrechtlichen Bestimmungen kann für alle beteiligten Unternehmen schwerwiegende Konsequenzen gemäss Art. 49a KG (Kartellgesetz) nach sich ziehen. Im konkreten kann das Unternehmen, dass sich am wettbewerbshindernden Verhalten beteiligt mit einem Betrag von bis zu 10 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes belastet werden.

Im Rahmen dieser Veranstaltung wie auch in den Pausen dürfen deshalb in keiner Weise wettbewerbshindernde Massnahmen mit Mitbewerbern besprochen werden. Dazu gehören insbesondere Absprachen über Preise, Rabatte, Kosten, Margen, Produktionsmengen, Marktanteile oder Quoten, Zuteilungen von Märkten, Kunden oder Gebieten, Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Preispolitik; Strategien im Zusammenhang mit Ausschreibungen, Geschäftstrategien, Geschäftsentwicklungen oder dergleichen. Stellt die Veranstaltungsorganisation entsprechendes Verhalten fest, können beteiligte Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Es gilt zudem das Merkblatt Unzulässige Wettbewerbsabreden von Gebäudehülle Schweiz. LINK

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