Die am 20. Dezember 2024 beschlossene Änderung des Obligationenrechts, stärkt wesentlich die Rechtsposition von Bauherren und Immobilienverkäufern bei Baumängeln. Der Bundesrat hat am 30. April 2025 die Inkraftsetzung zum 1. Januar 2026 beschlossen. Sicher Sie sich jetzt Ihren Platz für das Seminar zum neuen Werkvertragsrecht und lernen Sie alle Änderungen kennen.