Bei Arbeiten mit und rund um Asbest ist besondere Vorsicht geboten und es sind der Gefahr entsprechende Massnahmen zu treffen. Der Unternehmer hat in diesem Zusammenhang die gemäss dem geltenden Stand der Technik nötigen Vorkehrungen sowie den Verhältnissen angemessenen Schutzmassnahmen getroffen. Diese bedeutet insbesondere Folgendes. Der Unternehmer bestätigt, Der Unternehmer bestätigt... Sorgfalt dass er bei Arbeiten mit Asbest die notwendige Sorgfalt jederzeit einhalten wird. Schutzmassnahmen dass er die zur Zeit empfohlenen oder geforderten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer sowie der Bewohner oder Benutzer des Bauobjektes treffen wird. Dies bedeutet insbesondere, dass er nach den zur Zeit geltenden Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik arbeitet und die notwendigen Schutzmassnahmen (Staubmasken, Schutzanzüge, Industriestaubsauger etc.) ergreifen wird. Spezialfirma dass er, wo vorgeschrieben, eine autorisierte Spezialfirma beiziehen wird. Fachgerechte Entsorgung dass er die asbesthaltigen Materialien fachgerecht entsorgen oder entsorgen lassen wird. Der Kunde bestätigt Der Bauherr bestätigt Die Bauleitung bestätigt Kunde Der Kunde bestätigt, dass sich der Unternehmer über das Vorhandensein asbesthaltiger Materialien erkundigt und Kunde/Bauherr/Bauleitung über die gesundheitlichen Risiken von Asbest informiert hat. dass der Unternehmer über das Vorhandensein und die Lage von asbesthaltigen Materialien informiert wurde. dass der Unternehmer über das Vorhandensein und die Lage von asbesthaltigen Materialien nicht informiert wurde resp. der Kunde keine Kenntnisse darüber hat. dass unter Umständen zum Schutz der Gesundheit Materialanalysen zur Abklärung des Asbestgehaltes vorgenommen werden müssen. dass er zur Kenntnis genommen hat, dass Arbeiten an asbesthaltigen Materialien besondere Massnahmen und Aufwendungen erfordern resp. dass Arbeiten an bestimmten mit Asbest belasteten Materialien nur von Spezialfirmen durchgeführt werden dürfen. z. B. Materialien mit schwach gebundenem Asbest, asbesthaltigen Farben, Verputze und Kleber. dass die Kosten dieser Materialanalysen, Massnahmen und Aufwendungen sowie die Kosten der Spezialfirma zu Lasten des Kunden (Bauherrn) gehen. Dies gilt insbesondere auch für Mehrkosten in Folge von Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien, welche zur Zeit der Offertstellung resp. des Abschlusses des Werkvertrages nicht bekannt waren und auch nicht erkannt werden konnten. Andere... Die empfohlene Asbestsanierung des Unternehmers wird ausgeführt ausgeführt abgelehnt abgelehnt Bauherr Der Bauherr bestätigt, dass sich der Unternehmer über das Vorhandensein asbesthaltiger Materialien erkundigt und Kunde/Bauherr/Bauleitung über die gesundheitlichen Risiken von Asbest informiert hat. dass der Unternehmer über das Vorhandensein und die Lage von asbesthaltigen Materialien informiert wurde. dass der Unternehmer über das Vorhandensein und die Lage von asbesthaltigen Materialien nicht informiert wurde resp. der Kunde keine Kenntnisse darüber hat. dass unter Umständen zum Schutz der Gesundheit Materialanalysen zur Abklärung des Asbestgehaltes vorgenommen werden müssen. dass er zur Kenntnis genommen hat, dass Arbeiten an asbesthaltigen Materialien besondere Massnahmen und Aufwendungen erfordern resp. dass Arbeiten an bestimmten mit Asbest belasteten Materialien nur von Spezialfirmen durchgeführt werden dürfen. z. B. Materialien mit schwach gebundenem Asbest, asbesthaltigen Farben, Verputze und Kleber. dass die Kosten dieser Materialanalysen, Massnahmen und Aufwendungen sowie die Kosten der Spezialfirma zu Lasten des Kunden (Bauherrn) gehen. Dies gilt insbesondere auch für Mehrkosten in Folge von Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien, welche zur Zeit der Offertstellung resp. des Abschlusses des Werkvertrages nicht bekannt waren und auch nicht erkannt werden konnten. Andere... Die empfohlene Asbestsanierung des Unternehmers wird ausgeführt ausgeführt abgelehnt abgelehnt Bauleitung Die Bauleitung bestätigt, dass sich der Unternehmer über das Vorhandensein asbesthaltiger Materialien erkundigt und Kunde/Bauherr/Bauleitung über die gesundheitlichen Risiken von Asbest informiert hat. dass der Unternehmer über das Vorhandensein und die Lage von asbesthaltigen Materialien informiert wurde. dass der Unternehmer über das Vorhandensein und die Lage von asbesthaltigen Materialien nicht informiert wurde resp. der Kunde keine Kenntnisse darüber hat. dass unter Umständen zum Schutz der Gesundheit Materialanalysen zur Abklärung des Asbestgehaltes vorgenommen werden müssen. dass er zur Kenntnis genommen hat, dass Arbeiten an asbesthaltigen Materialien besondere Massnahmen und Aufwendungen erfordern resp. dass Arbeiten an bestimmten mit Asbest belasteten Materialien nur von Spezialfirmen durchgeführt werden dürfen. z. B. Materialien mit schwach gebundenem Asbest, asbesthaltigen Farben, Verputze und Kleber. dass die Kosten dieser Materialanalysen, Massnahmen und Aufwendungen sowie die Kosten der Spezialfirma zu Lasten des Kunden (Bauherrn) gehen. Dies gilt insbesondere auch für Mehrkosten in Folge von Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien, welche zur Zeit der Offertstellung resp. des Abschlusses des Werkvertrages nicht bekannt waren und auch nicht erkannt werden konnten. Andere... Die empfohlene Asbestsanierung des Unternehmers wird ausgeführt ausgeführt abgelehnt abgelehnt Haftungsausschluss Auf Grund der oben getroffenen Feststellungen und unabhängig allfälliger anderer vertraglichen Vereinbarungen lehnt der Unternehmer jede Haftung für allfällige direkte und indirekte Schäden (unabhängig ob gesundheitlicher oder finanzieller Natur) ab, die bei Bewohnern, Benutzern des Bauobjektes, anderen Betroffenen oder Dritten in Folge der Arbeiten an asbesthaltigen Materialien möglicherweise auftreten werden. Ebenfalls lehnt der Unternehmer jede Haftung für Asbestsanierungen und andere Massnahmen im Bauobjekt ab, die als Folge der Arbeiten des Unternehmers notwendig werden. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Schäden, die auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurück zu führen sind. Darüber hinaus lehnt der Unternehmer jedoch jegliche Haftung für Schäden ab, welche durch die Bauherrschaft beigezogene Dritte, verursacht werden. Dies gilt auch dann, wenn die Hilfspersonen durch den Unternehmer beigezogen werden. Unternehmer Bauherr Fotos Hochladen Maximal 10 Dateien möglich.100 MB Limit.Erlaubte Dateitypen: gif, jpg, jpeg, png, pdf, doc, docx, ppt, pptx, xls, xlsx. Kopie Formulardaten senden an Multiple email addresses may be separated by commas. Emails are only sent to cc and bcc addresses if a To email address is provided. Wie benutzerfreundlich finden Sie dieses Formular?? 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